Zeitliche Begrenzung der Vollmacht

Vollmachtgeber glauben, dass die von Ihnen ausgefertigte Vollmacht automatisch über eine zeitliche Begrenzung verfügt. Diese Annahme ist nicht richtig. Dem Grunde nach ist jede Vollmacht auf Dauer gültig; es sei denn, sie ist zeitlich begrenzt. Es gibt Vollmachten, die ihre Wirksamkeit verlieren. Dabei handelt es sich um Vollmachten, welche der Vollmachtgeber für eine von ihm definierte Aktivität ausstellt. Ist die Angelegenheit erledigt, erlischt die Vollmacht.

Wirksamkeit

Dennoch ist der Vollmachtgeber gut beraten, wenn er sich nach Abschluss das Original der Vollmacht aushändigen lässt. Darauf hat er nach § 175 BGB ein Anrecht. Dem Bevollmächtigten steht das Zurückbehalten der Vollmacht nicht zu. Der Vollmachtgeber sollte in jedem Fall die Vollmacht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzen. Zögert sich die Erledigung der Angelegenheiten des Vollmachtgebers heraus, kann dieser jederzeit die Gültigkeit der Vollmacht verlängern. Mit Befristung auf der Vollmacht ergeben sich für den Vollmachtgeber Möglichkeiten, die Aktivitäten des Bevollmächtigten zu kontrollieren und bei Bedarf selbst an den Handlungen aktiv teilzunehmen.

Angelegenheiten erledigen

Besonders Menschen, die einen Dritten bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu erledigen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind, treffen zur Auswahl des Dritten auch mal die falsche Person. Hauptsächlich in dem Fall, wenn sie weder Kinder noch nahestehende Verwandte haben. Um das eigene Risiko zu senken, sollte jeder, der eine Vollmacht ausstellt, einen Dritten bevollmächtigen, der seines Vertrauens würdig ist.
Bei einer Versorgungsvollmacht liegt eine zeitliche Begrenzung in der Wortwahl des Textes. Formulierungen wie beispielsweise „Für den Fall und den Zeitraum, während dessen der Vollmachtgeber nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln“ bestimmen den gültigen Zeitraum.