Vollmacht für Vertragsabschluss

Für den Kauf eines Fahrzeugs oder einen anderen Vertrag brauchen Dritte eine Vollmacht für Vertragsabschluss, die sie bevollmächtigt, dieses Rechtsgeschäfts im Namen des Vollmachtgebers zu tätigen. Kann der Vollmachtgeber aus irgendwelchen Gründen den Termin für den Abschluss des Vertrages nicht wahrnehmen, bevollmächtigt er eine bestimmte Person, dies in seinem Namen zu erledigen. Wie bei jedem kaufmännischen Geschäft müssen auch bei Ausstellung einer Vollmacht müssen beide Parteien uneingeschränkt geschäftsfähig sein.

Vollmachtgeber beschreibt die Vollmacht

Neben seinen vollständigen Daten enthält die Vollmacht für Vertragsabschluss die kompletten Daten des Bevollmächtigten. Der Vollmachtgeber bezeichnet oder beschreibt in der Vollmacht detailliert und ausführlich den vom Vollmachtnehmer abzuschließenden Vertrag. Mit der Formulierung des Rechtsgeschäfts erklärt der Vollmachtgeber, dass sein Vertreter unter Vorlage dieser Vollmacht berechtigt ist, Handlungen, die erforderlich und zweckmäßig sind, für dieses Rechtsgeschäft vorzunehmen.

 

Vollmacht für Vertragsabschluss

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Entgegennahme der Vollmacht

Auch die Entgegennahme der Unterlagen, die in Verbindung mit dem Rechtsgeschäft stehen, ist der Vollmachtnehmer berechtigt. Wichtig bei einer solchen Vollmacht ist der Hinweis, dass der Bevollmächtigte nur für dieses eine Rechtsgeschäft die Vertretungsmacht erhält. Handelt es sich beispielsweise um den Abschluss eines Vertrags, der eine bestimmte Laufzeit beinhaltet, detailliert der Vollmachtgeber seine Forderung. Am besten ist es, wenn er

• den Vertrag genau bezeichnet
• die Art des Vertrages
• den Beginn des Vertrags und
• die Laufzeit

in der Vollmacht genau aufführt. Damit der Vollmachtgeber auf der sicheren Seite ist, setzt er den Zusatz hinzu, dass sich der Vollmachtnehmer durch einen Ausweis, Pass oder anderes Dokument mit Lichtbild auszuweisen hat. Auch der Hinweis, dass diese Vollmacht einmalig ist und sich auf diesen einen Vertragsabschluss bezieht ist wichtig.

Die Vollmacht für Vertragsabschluss erlischt mit dem Abschluss des Vertrages und der Übergabe der Dokumente an den Vollmachtgeber (§ 168 BGB. Die Originalvollmacht ist, ohne weitere Aufforderung, an den Vollmachtgeber im Original zurückzugeben. Der Bevollmächtigten steht das Recht des Zurückbehaltens der Vollmacht nicht zu (§ 175 Satz 1 BGB).

Keine bestimmte Form der Formulierung

Für die Formulierung einer Vollmacht für Vertragsabschluss schreibt der Gesetzgeber keine bestimmte Form vor. Dennoch sollten Sie einiges beherzigen, wenn Sie eine Vollmacht ausstellen. Damit der Dritte genau weiß, welchen Vertragsabschluss er mit dem Bevollmächtigen tätigen darf, sind detaillierte Angaben notwendig, was sich hauptsächlich auf den Vollmachts-Gegenstand bezieht.

Das genau beschriebene Rechtsgeschäft und der Hinweis, dass die Vollmacht nur für dieses eine Geschäft Gültigkeit hat, ist von großer Bedeutung. Auch den Nachweis der Identität des Bevollmächtigten gegenüber Dritten durch einen Lichtbildausweis führen Sie in der Vollmacht auf. Weitere Informationen stehen für Sie bei uns zum Download bereit.