Vorsorgevollmacht

 

An Situationen, in denen man auf Hilfe angewiesen ist, denkt kein Mensch gerne. Es ist auch kein angenehmer Gedanke, wenn die Familie über das Leben eines Familienmitglieds Entscheidungen trifft. Dennoch ist es wichtig, für den Fall vorzusorgen, wenn der Mensch nicht mehr fähig ist, für sich zu entscheiden.

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Gültigkeit

Eine Vorsorgevollmacht erweist sich als hilfreich. Diese Vollmacht erlangt erst zu dem Zeitpunkt Gültigkeit, an dem der Bevollmächtigte nachweist, dass der Vollmachtgeber in der in der Vollmacht bezeichneten Lage ist. Der Notar und die städtischen Notariate erstellen diese Vorsorgevollmacht, die weiterhin die Gesundheits- und Betreuungs-Vollmacht beinhaltet. Formuliert ein Notar oder ein Notariat die Vorsorgevollmacht, erhält diese ein Aktenzeichen sowie die Registrierung in der Urkundenrolle.

Vorsorgevollmacht

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Auskünfte erteilen mit Vollmacht

Mit dieser Vollmacht in der Hand kann der Bevollmächtigte vom behandelnden Arzt Auskunft über den Gesundheitszustand und den weiteren Maßnahmen fordern. Arzt, Krankenhaus und Krankenkasse sind verpflichtet, dem Bevollmächtigten Auskunft zu erteilen. Ist nach dem Krankenhausaufenthalt des Vollmachtgebers weitere Betreuung notwendig, entscheidet der Vollmachtnehmer über den Aufenthaltsort des Vollmachtgebers. Der Bevollmächtigte ist anhand der Vollmacht berechtigt, finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten zu regeln. Dazu gehört die Vollmacht über Konten, Depots, Sparbriefe und anderes, die sich im Besitz des Vollmachtgebers befinden.

Wichtige Infos zur Vollmacht

Eine Vorsorgevollmacht kann jeder selbst formulieren. Informationen hierzu finden Sie bei Formblitz, die für Sie zum Download bereitstehen. Mit dieser Vollmacht bestimmt der Vollmachtgeber im Innenverhältnis zu dem Bevollmächtigen, dass dieser von der Vollmacht nur dann Gebrauch machen darf, wenn Krankheit oder Alter den Vollmachtgeber hindern, für sich selbst zu sorgen. Im Außenverhältnis ist die Vollmacht gegenüber Dritten unbeschränkt erteilt. Die Vollmacht erlangt erst ausschließlich zu dem Zeitpunkt Gültigkeit, wenn der Vollmachtgeber aufgrund körperlicher und/oder geistiger Gebrechen seinen Angelegenheiten nicht selbst regeln und überwachen kann.

Vollmachtgeber bei Ärzten


Der Bevollmächtigte vertritt den Vollmachtgeber bei Ärzten, Krankenhäuser und Pflegeheimen und ist befugt, Einsicht in die Krankenakte zu nehmen. Mit dieser Vollmacht entbindet der Vollmachtgeber die Ärzte gleichzeitig von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Vollmachtnehmer. Der Bevollmächtigte bestimmt den Aufenthaltsort des Vollmachtgebers, wenn eine Unterbringung in einem Heim oder Ähnlichem notwendig ist (§ 1906 BGB).

Notare bringen Klausel in die Vollmacht


Notare bringen weiterhin in die Vollmacht ein: „Bevollmächtigte dürfen ausschließlich im Interesse des Vollmachtgebers und nur im Rahmen des zwischen ihnen bestehenden Auftragsverhältnisses handeln“. Ein Missbrauch der Vollmacht oder deren Nutzen für den eigenen Vorteil ist nach § 266 StGB – Strafgesetzbuch – zu ahnden.

Der Vollmachtgeber sollte sich vor dem Erstellen der Vorsorgevollmacht mit der Person in Verbindung setzen, die er als Bevollmächtigten wünscht.