Fehler passieren häufig beim Erstellen einer Vollmacht. Bei diesem Dokument haben Fehler in der Regel gravierende Folgen, hauptsächlich, wenn sich diese nach dem Erteilen einer Vollmacht zeigen. Zu den größten Fehlern gehört die Großzügigkeit. Räumen Vollmachtgeber ihren Bevollmächtigten mehr Rechte ein, als notwendig, kann es zu finanziellen Schäden kommen. Dabei handelt es sich in der Mehrzahl der Fälle um Fehlentscheidungen des Vollmachtnehmers und weniger um Missbrauch der Vollmacht. Falsche Entscheidungen des Vertreters, die der Situation nicht angemessen waren, sind vom Vertreter größtenteils weder beabsichtigt noch gewollt. Mit einem weniger großzügigen Umfang der Vollmacht vermeiden Vollmachtgeber derartige Fehlerquellen.
Vollmacht unterschreiben
Es gibt Vollmachten, die der Geber als „unwiderruflich“ formuliert und unterschreibt. Diese Floskel kommt ebenfalls in Vollmachten vor, die eine Unwiderruflichkeit nicht notwendig haben. Mit der Formulierung „unwiderruflich“ verwehrt sich der Vollmachtgeber die Chance, die Vollmacht zu widerrufen, ändern oder ergänzen. Der Bevollmächtigte dagegen kann den Willen des Vollmachtgebers ignorieren und seine Vollmacht auch gegen den Willen des Unterzeichners durchsetzen. Um die Unwirksamkeit der Vollmacht durchzusetzen, ist eine gerichtliche Unwirksamkeits-Erklärung der Vollmacht nötig. Bis zum Widerruf der Vollmacht durch das Gericht vergeht viel Zeit, kostet Geld und Nerven.
Ausstellen einer Vollmacht
Ein weiterer Fehler ist es, eine Person zu bevollmächtigen, die ein „böses Spiel“ treibt. Diesen Irrtum erkennen Vollmachtgeber in der Regel nach ausstellen der Vollmacht. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, den Vollmachtnehmer sorgfältig auszuwählen. Dieser hat die Aufgabe, nach dem Willen des Vollmachtgebers zu handeln. Damit der Vollmachtgeber dies sicherstellt, ist eine Beurteilung der zu bevollmächtigten Person zwangläufig notwendig. Wer seine Vollmacht ungenau oder „schwammig“ formuliert, setzt sich einem hohen Risiko aus. Die Gefahr vergrößert sich, wenn es sich um eine sogenannte „allgemeine Vollmacht“ handelt. Meist fügen Vollmachtgeber dieser Vollmacht eine Liste bei, welche verschiedene Ausnahmen beinhaltet. Eine solche Liste kann verloren gehen, insbesondere dann, wenn die Vollmacht nicht von einem Anwalt oder Notar formuliert ist. Andererseits besteht die Möglichkeit, einige „Ausnahme-Punkte“ zu vergessen. Mit solchen Vollmachten öffnen Vollmachtgeber ihren Bevollmächtigen Tor und Tür zu unerwünschten Handlungen. Besser ist es, detailliert aufzuführen, was der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers tun darf.
Vollmachtvordrucke
Schlecht sind Vordrucke für Vollmachten, auf denen der Vollmachtgeber durch Ankreuzen oder Streichen das Formular ausfüllt. Viele der Formular-Vordrucke sind lang und sind aufgrund ihrer Länge für Dritte unübersichtlich. Dies kann zu Missverständnissen führen, die für den Vollmachtgeber gravierende Folgen haben. Besser ist es, beim Selbstverfassen einer Vollmacht destailliert aufzuführen, welche Handlungen der Bevollmächtigte ausführen darf. Mit einer übersichtlich gestalteten Vollmacht beugt der Vollmachtgeber Missverständnissen vor.