Die Osnabrücker Ärztekammer gibt Neuerungen bezüglich Patientenverfügung bekannt

PatientenverfügungDie Ärztekammer Osnabrück stellt eine umfangreich neu gestaltete Hilfestellung in Sachen Patientenverfügung in besonders schwierigen Situation zur Verfügung. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was mit Ihnen geschehen soll, wenn Sie nach einem Unfall lebenserhaltende Maßnahmen benötigen? Stimmen Sie dem zu oder möchte Sie nicht, dass diese Maßnahmen für Sie ergriffen werden? Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) bietet einen neu gestalteten Patientenverfügung und einer sogenannten Vorsorgevollmacht allen Interessierten eine besondere Hilfestellung.

Vorsorgliche Absicherung

Mit der Vorlage kann jeder rechtlich verbindend eine vorsorgliche Absicherung bezüglich Behandlungswünschen darlegen und darüber hinaus Personen bevollmächtigen, welche in seinem Interesse entscheiden sollen. Sie nehmen Ihren Vertrauten durch das Ausstellen einer solchen Vollmacht die Sorge um eine richtige Entscheidung im Fall der Fälle. Besonders dann, wenn Sie gar nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen klar zu äußern, können mithilfe der Verfügung alle medizinischen Entscheidungen und nötigen Maßnahmen in Ihrem Sinne getroffen werden. Vor allem können Sie sich ganz in Ruhe überlegen, was Sie wirklich möchten, wenn ein Unfall oder eine andere gesundheitliche Ausnahmesituation eintritt. Solche Entscheidungen trifft man am besten ganz in Ruhe und ohne Druck.

Sie können sich beraten lassen

Sie können sich im Vorab von einem Arzt Ihres Vertrauens beraten lassen, der Ihnen die medizinischen Maßnahmen entsprechend erläutern kann. So wissen Sie wirklich fundiert, worum es im Ernstfall geht und das erleichtert Ihre Entscheidung doch maßgeblich. Außerdem verschafft es Ihrem Umfeld eine gewisse Sicherheit, denn Ihre Liebsten wissen dann sicher, dass Sie wussten worum es bei den jeweiligen medizinischen Möglichkeiten ging und das Sie sich über alle daraus resultierenden Konsequenzen durchaus im Klaren waren. Hinterlegen Sie eine Kopie der Patientenverfügung bei Ihrem Arzt, denn dieser kann eine Auskunftsperson sein, wenn es doch zu Unstimmigkeiten bezüglich des Patientenwillens kommt. Außerdem gibt es über die Patientenverfügung hinaus 2 Karten, die zum Hinweiszweck auf die eigentliche Patientenverfügung, in der Brieftasche mitgeführt werden sollen.

So kann eine gerichtliche Anordnung auf Betreuung vermieden werden

Mit einer Vorsorgevollmacht hat man über die bereits oben beschriebenen Punkte das Ziel, eine gerichtliche Anordnung auf Betreuung zu umgehen. Bedenken Sie unbedingt, dass auch Ihr Partner (auch Ehepartner) nach der derzeitig aktuellen Rechtslage nicht ohne eine Vollmacht von Ihnen, uneingeschränkt handeln kann. Sie können die Vorsorgevollmacht in vollem Umfang oder nur für einzelne Bereiche ausstellen. So kann diese etwa auch die Vermögenssorge mitumfassen und klären. Schreiben Sie in jedem Fall sehr klar nieder, dass sich Ihre Vollmacht über die medizinischen Maßnahmen erstrecken soll.

Wichtiges aus dem Klinikalltag

Die neuen Möglichkeiten, die Patientenverfügung zu regeln, bedürfen eventuell einer gewissen Hilfestellung. Die Hilfestellung zur Verfügung der ÄKN ist äußerst kompetent ausgearbeitet. Die aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Sachen Patientenverfügung sind in die Aktualisierung eingeschlossen und angepasst worden. Die bedeutsamsten Situationen, die in einem Klinikalltag eintreten können, wurden miteinbezogen. Es geht hier vor allem um Fragen zur Fortführung einer bestimmten Therapie, einer umzusetzenden medizinischen Behandlung und gar einem vollständigen Abbruch der Behandlung.

Ärzte denen Sie uneingeschränkt vertrauen

Wenn Sie über eine Patientenverfügung nachdenken, kommen Ihnen vielleicht ganz automatisch Bilder in den Kopf, auf denen Sie alt und grau sind. Bedenken Sie jedoch, dass gewisse medizinische Notsituationen nicht nur auftreten können, wenn Sie alt sind, sondern auch in jungen Jahren. Nämlich zum Beispiel dann, wenn sich ein Unfall ereignet und Sie sich nicht mehr zu Ihren Behandlungswünschen äußern können. Machen Sie sich also zu diesem Thema Gedanken und zwar unabhängig davon, wie alt Sie sind. Prüfen Sie und wägen Sie ganz genau ab, auf welche Maßnahmen Sie von medizinischer Seite aus in einer gewissen Lebenssituation verzichten möchten. Ein Arzt Ihres Vertrauens kann da ein hilfreicher Ratgeber sein. Vor allem kann er Ihnen mit seiner medizinischen Fachkompetenz eventuell auftretende Fragen in Ruhe beantworten. Denken Sie auch über eine Patientenverfügung hinaus an das in Frage kommen einer Organ- oder Gewebespende nach.