Vollmacht Wohnungsangelegenheiten

Nur ganz selten deckt sich der Termin für den Auszug aus einer Wohnung mit dem Einzug der neuen Bleibe. Meist fallen für die ehemalige Wohnung ein bis zwei Mieten bis zum vertraglichen Kündigungstermin an. In der Regel stellt dies kein Problem dar, wenn sich die neue Adresse in derselben Stadt oder der nahen Umgebung befindet. Schwierigkeiten stellen sich ein, sobald der neue Wohnsitz in einer anderen Stadt ist oder sich die Arbeitszeiten mit den Zeiten für die Abnahme nicht decken. In solchen Fällen bevollmächtigen ehemalige Mieter, aber auch Vermieter Dritte. Für diese Aufgaben erteilen sie eine Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten.

Jeder kann diese Vollmacht ausstellen

Eine Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten kann jeder selbst ausstellen. Die Formulierung orientiert sich an der „üblichen“ Vollmacht, welche Daten des Vollmachtgebers und Bevollmächtigen beinhaltet. Zusätzlich gehört zur Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten das Integrieren der Tätigkeiten, die sich auf die Wohnung beziehen. Dazu zählen beispielsweise

• Unterschreiben des Abnahmeprotokolls,
• Zahlung von Mieten
• Annahme von Abrechnungen

und weitere Details, die für dieses Rechtsgeschäft infrage kommen. Die Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten gestattet dem Bevollmächtigen alle Angelegenheit zu regeln, die das Mietverhältnis und den daraus resultierenden Vertrag betreffen. Befinden sich die Mieter beispielsweise im Urlaub, begrenzen sie zeitlich die Vollmacht. Sie formulieren dies in der Vollmacht mit „Die Vollmacht ist gültig für den Zeitraum vom (Datum) bis zum (Datum). Mit ihrer Unterschrift und den aktuellen Daten ist die Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten erstellt.

Vollmacht zu Wohnungsangelegenheiten

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Absicherung des Mietvertrages

Bewohnt eine Wohngemeinschaft eine Mietwohnung, ist es ratsam, sich bei Abschluss des Mietvertrages abzusichern. Eine Vollmacht für Wohnungsangelegenheiten eignet sich dazu perfekt. Mit dieser Vollmacht kann eine Mietpartei auch ohne Mitwirken der anderen das Mietverhältnis kündigen. Dies ist dann wichtig, wenn der Mitbewohner nicht mehr in der angemieteten Wohnung ist und dessen Aufenthaltsort nicht bekannt ist. Mit der Vollmacht hat die verbleibende Partei die Möglichkeit, das Mietverhältnis problemlos mit dem Vermieter aufzulösen.

Formulierung

Entweder formulieren beide Bewohner die Vollmacht in der Art, dass sie unwiderruflich ist oder sie begrenzen sie auf einen bestimmten Zeitraum. Diesen definieren sie in der Form: Von der Möglichkeit, die Wohnung zu kündigen macht der Bevollmächtige Gebrauch, wenn der Vollmachtgeber sie nicht zahlt oder auszieht mit unbekanntem Ziel. Der Vermieter hat allerdings das Recht, die Kündigung nicht ohne Vorlage der Originalvollmacht anzunehmen (§ 174 BGB). Bei Vermietung einer Wohnung an mehrere Mieter sichert sich der Vermieter im Mietvertrag ab. Er führt den mietvertraglichen Bestimmungen eine Empfangsvollmacht bei. Diese erlaubt ihm die Kündigung nur an einen Mieter zu adressieren. Mehr Informationen stehen bei uns zum Download bereit.