Vollmacht mit BGB und Notar

Für diejenigen, die sich vor der Ausstellung einer Vollmacht mit den entsprechenden Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches beschäftigen, ist diese Aktion verwirrend. Dabei können viele Vollmachten handschriftlich ohne großen Aufwand angefertigt werden. Bei Vollmachten, die dem Bevollmächtigen eine weitreichende Befugnis geben, ist es ratsam, einen Notar hinzuziehen. Die Regel ist, dass die Vollmacht vom Vollmachtgeber an den Bevollmächtigten ausgehändigt wird. Andere Vollmachten wie beispielsweise die General- und Gesundheitsvollmacht schlummern bis zu ihrer Aktivierung entweder beim Vollmachtgeber im Haus oder in seinem Bankschließfach. In diesem Fall muss der Vollmachtgeber wie auch der Verfasser seines Testaments den Bevollmächtigten einfachen Zugang zur Vollmacht gewähren für den Fall, dass der in der Vollmacht bezeichnete Fall eintritt.

Der Vollmachtgeber verfasst die Vollmacht

Verfasst der Vollmachtgeber die Vollmacht selbst, sollte er bedenken, dass er den Inhalt so präzise als möglich erfasst. Je nachdem, welche Befugnisse der Bevollmächtigte haben soll, ist der Inhalt zu gestalten. Die einzelnen Aktivitäten, welche die Vollmacht umfassen sollen, zählt der Vollmachtgeber auf. Er beschreibt diese in seiner Niederschrift detailliert und unmissverständlich. Schwammige Formulierungen wie „Herr Mustermann darf von meinem Girokonto Nr. XXL Geld abheben“ schreien förmlich nach Missbrauch. Beinhaltet eine Vollmacht einen derartigen Satz, ist der Bevollmächtigte zu jeder Zeit berechtigt, jeden beliebigen Betrag vom Girokonto des Vollmachtgebers abzuheben. Das ist gewiss nicht im Sinne des Vollmachtgebers.

Girokonto Vollmacht

Hier ist eine genaue Beschreibung notwendig wie beispielsweise „Herr Mustermann ist befugt, von meinem Girokonto XXL 100 Euro abzuheben. Die Vollmacht hat nur für diese eine Abhebung Gültigkeit“. Das Datum auf der Vollmacht zeigt den Tag an, an dem die Abhebung erfolgen darf, den der Vollmachtgeber mit seiner Unterschrift bestätigt.