Bedeutung der Generalvollmacht

Generalvollmacht ist ein Wort, das große Bedeutung hat. Es macht als Überschrift die Vollmacht „wichtig“. Für den Vollmachtgeber kann diese Bezeichnung einer Vollmacht gravierende Folgen haben. Nach § 164 BGB besagt eindeutig, dass eine Generalvollmacht eine Willenserklärung ist, die der Vollmachtgeber einem Dritten abgibt.

Willenserklärung

 

Der Bevollmächtigte kann diese Willenserklärung für und gegen den Vollmachtgeber einsetzen. Besser ist es, auf den Begriff „Generalvollmacht“ zugunsten von „Vollmacht“ zu verzichten. Was der Bevollmächtige im Namen des Vollmachtgebers darf, enthält der Inhalt der Vollmacht.

Begrenzung

Eine Vollmacht auszustellen ist nicht schwer. In die Vollmacht gehören die Namen und Anschriften von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer, gegebenenfalls ergänzt durch die Geburtsdaten. Der textliche Inhalt beschreibt die Befugnisse, die der Vollmachtnehmer erhält. Hier liegt das Wesentliche in der destaillierten und unmissverständlichen Beschreibung der Aktivitäten, welche der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers tätigen darf. Auch eine zeitliche Begrenzung findet am Schluss der textlichen Ausführungen Platz.

Formulierungen

Besonders der Inhalt der Vollmacht, welcher die Befugnisse des Bevollmächtigten erklärt, ist sorgfältig zu formulieren. Bedenken Sie immer, dass ein Dritter in Ihrem Namen aktiv wird. Sie sind sicher nicht begeistert, wenn er seine Aktivitäten in einer Form ausweitet, die Ihnen Verluste einbringt oder Sie dadurch in Schwierigkeiten geraten. Wählen Sie für Ihre Formulierung die richtigen Worte; finden Sie diese nicht, dann umschreiben Sie die Aktivität in einer Form, die keine Missverständnisse zulässt.

Befristung

Geben Sie in jedem Fall an, wie lange die Vollmacht haben soll. Das Datum der Ausstellung ist lediglich eine Angabe, die erklärt, wann Sie die Vollmacht ausstellten. Einen Bezug zur Befristung oder Dauer hat dieses Datum nicht.