Die Jugendschutz-Vollmacht

Wer Kinder im Teenageralter hat, weiß, dass sich diese gerne in Diskotheken aufhalten. Das Jugendschutzgesetz erlaubt den Aufenthalt den Jugendlichen auch, allerdings nur bis 24 Uhr und unter der Bedingung, dass sie in Begleitung ihrer Eltern, eines Elternteils oder eines von ihnen Bevollmächtigen sind. Eltern sind meist nicht in der Stimmung, ihr Kind in eine … Weiterlesen