Gesundheitsvollmacht ist nicht nur eine Patientenverfügung

Viele Menschen sind der Meinung, dass sie mit einer einfachen Vollmacht einen Dritten bevollmächtigten, sich um ihre Belange zu kümmern, wenn sie nicht mehr in der Lage dazu sind. Das ist in der Regel nicht der Fall. Auch eine Patientenverfügung ist nicht mit einer General- und Gesundheitsvollmacht gleichzustellen. Neben dieser Vollmachtsart gibt es auch die Gesundheitsvollmacht, die sich ausschließlich auf die medizinische Behandlung bezieht. Diese kann wie folgt aussehen:

„Gesundheitsvollmacht

Ich bevollmächtige (Name, Anschrift des Vollmachtgebers) nachstehend aufgeführte Personen (Namen und Anschriften) meinen Willen zu vertreten bei Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Behörden zu vertreten und Einsicht in die Krankenakten zu nehmen, sofern ich selbst nicht mehr in der Lage dazu bin. Gleichzeitig entbinde ich die behandelnden Ärzte den Vollmachtnehmern gegenüber von ihrer Schweigepflicht.
Die Vollmachtnehmer sollen in nachstehenden Situationen meine Anweisungen zu vertreten: (Detailliert aufführen, um welche Anweisungen es sich handelt).

Passus

Der nachfolgende Passus ist wichtig, denn hier entscheidet der Vollmachtgeber, ob jeder einzelne Vollmachtnehmer befugt ist, tätig zu werden oder ob dies nur von allen aufgeführten Vollmachtnehmern gemeinsam der Fall ist. Weiterhin sollte der Vollmachtgeber klar und deutlich den Vollmachtnehmern untersagen, Untervollmachten auszustellen. Danach kommt entweder das Datum, bis wann die Vollmacht gelten soll oder einfach „Gültig bis auf Widerruf“. Ort, Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers beenden die Vollmacht.“

Medizinische Behandlung

Der Vollmachtgeber sollte sich bei Ausstellen einer Gesundheitsvollmacht im Klaren sein, dass sich diese Vollmacht ausschließlich auf die medizinische Behandlung bezieht. Sie bezieht sich nicht darauf, dass der Vollmachtnehmer während der Krankheit die Angelegenheiten des Vollmachtgebers regeln darf. In jedem Fall ist es besser, vor Ausstellen einer Vollmacht einen Fachmann zurate zu ziehen.