Dritten eine Vollmacht erteilen

Fast täglich geben wir einem Dritten eine Vollmacht, ohne es zu bemerken. Sei es die Vollmacht, Post und Pakete beim Postamt abzuholen oder ein Auto anzumelden; das sind alles Vollmachten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sind. Halten wir uns streng an das Gesetz, müssen wir eine Vollmacht in Worten oder schriftlich klar und präzise verfassen. Für eine Vollmacht, bei der ein Dritter eine bestimmte Angelegenheit für den Vollmachtgeber regeln soll, ist die Schriftform angebracht.

Was muss in einer Vollmacht stehen?

Einer der Hauptbestandteile des Inhalts einer Vollmacht ist der vollständige Name des Vollmachtgebers, die Anschrift sowie die Telefonnummer, unter der er erreichbar ist. Damit keine Missverständnisse aufkommen, kann das Geburtsdatum des Vollmachtgebers inhaltlich aufgenommen werden. Zu diesem Hauptbestandteil gehören auch die vollständigen Daten des Vollmachtnehmers.

Vollmachtnehmer

Ganz wichtig ist die Beschreibung der Befugnisse, die der Vollmachtnehmer aufgrund dieser Vollmacht erhält. Hier heißt es: Präzise und detailliert den Umfang der Vollmacht zu beschreiben. Auch das Datum, wann die Vollmacht wirksam ist und wann sie außer Kraft gesetzt ist, gehört in den Inhalt der Vollmacht. Damit hat der Vollmachtgeber klar definiert, dass die Vollmacht nur für einen bestimmten Zweck und auch nur für einen, in der Vollmacht angegebenen Zeitraum rechtskräftig ist. Die schriftliche Vollmacht schließen die Angaben über Ausstellungsort, Datum und die eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers ab.

Original

Der Vollmachtnehmer hat nach Abschluss des in der Vollmacht definierten Geschäfts die Originalvollmacht an den Vollmachtgeber ohne Aufforderung zurückzugeben (§ 175 BGB). Das Einbehalten des Papiers ist dem Vollmachtnehmer gemäß diesem Paragrafen nicht gestattet. Der Vollmachtgeber sollte auf die Rückgabe bestehen, wenn der Vollmachtnehmer nicht von sich aus dazu bereit ist.