Vollmacht Versicherung

Der Abschluss einer Versicherung ist ein Rechtsgeschäft zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer. Vollmachten bei diesen Geschäften kommen in der Regel nicht häufig vor. Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung abtritt, beispielsweise als Sicherheit für einen Kreditgeber braucht dieser eine Vollmacht, um Informationen über den Vertrag zu erhalten.  Die Vollmacht Versicherung beinhaltet die Daten des Versicherungsnehmers und Vollmachtnehmers. Der Vollmachtgeber erteilt dem Bevollmächtigen die Berechtigung, Einsicht in die Versicherungsakte zu nehmen und Einkünfte anzufordern. Dabei gibt der Versicherungsnehmer detailliert den Vertrag sowie die Nummer der Police in der Vollmacht an.

Gesundheitsbezogene Daten

Die Versicherung leitet aufgrund der Vollmacht Daten des Versicherungsnehmers an den Bevollmächtigten weiter. Daten, bezogen auf die Gesundheit, zählen nicht zu denen, die der Vollmachtnehmer einfordern kann. Der Bevollmächtige kann lediglich Daten einholen, die sich auf den Versicherungsvertrag beziehen. Dazu gehören die Informationen über den Rückkaufswert, der Versicherungssumme sowie der Laufzeit. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer mit seiner Vollmacht ausschließlich den Vollmachtnehmer nennt. Bei einer Abtretung hat der Vollmachtnehmer die Erklärung der Gesellschaft mit der Abtretungserklärung des Vollmachtgebers einzureichen. Verpflichtungen, die weitreichender als die in der Vollmacht beschriebenen gehen, schließt der Versicherungsnehmer aus. Die Vollmacht aktiviert er mit seiner Unterschrift.

Krankenversicherungen und Datenschutz

Krankenversicherungen legen großen Wert auf den Datenschutz. Ohne Versicherungs-Vollmacht haben Angehörige keine Chance, relevante Daten zu erhalten. Auch Krankenhäuser geben telefonisch keine Auskünfte, egal ob Eltern oder Ehegatten darum bitten. Um Informationen zu erhalten, benötigen sie eine Vollmacht, die sie gegenüber der Krankenversicherung zur Einholung von Auskünften ermächtigt. Da bei privaten Krankenversicherern oft Angehörige wie Ehegatten die Rechnungen an die PKV schicken, erwarten sie Informationen über den Stand der Bearbeitung.

Keine Auskünfte über den Gesundheitszustand



Den gesetzlichen wie den privaten Krankenversicherungen ist es untersagt, telefonische Auskünfte über Gesundheitszustand, Bearbeitung und anderes zu geben. Die Versicherungs-Vollmacht für die Krankenversicherung formuliert der Versicherte zweckgebunden. Des weiteren bevollmächtigt der Versicherte eine Person, die sich dem Versicherer gegenüber auszuweisen hat. Vollmachten in Bezug auf Versicherungen gelten bis auf Widerruf. Bei veränderten Lebensverhältnissen wie Scheidung oder Tod des Bevollmächtigen ist ein schnelles außer Kraft setzen der Vollmacht notwendig.

Die Versicherungsvollmacht

Eine Versicherungsvollmacht nach §§ 164 ff BGB ist die Legitimation Versicherungsmakler. Diese sind Bevollmächtigte eines Versicherers und handeln im Namen der Gesellschaft. Der Makler agiert mit seiner Vollmacht im Außen- und Innenverhältnis. Er ist aufgrund der Vollmacht Vertreter der Versicherung im Rechtsgeschäft und kann seinem Kunden rechtsverbindliche Erklärungen abgeben. Für das wirksame einseitige Tätigen von Rechtsgeschäften hat er die Original-Vollmachtsurkunde vorzulegen (§ 174, Satz 1 BGB). Hier bleibt die Vollmacht bis zu dem Zeitpunkt aktiv, bis der Vollmachtgeber diese wieder in Händen hat oder die Vollmacht widerruft.