Autovollmacht

Es heißt zwar: Ein Auto soll keiner verleihen“, doch gibt es Situationen, in denen dies notwendig ist. Damit meinen wir nicht die Autovermietungen und Carsharing-Unternehmen, sondern das Verleihen eines Fahrzeugs vom Fahrzeughalter an einen Dritten. Hauptsächlich kommt dieser Umstand beim An- und Abmelden sowie beim Ummelden eines Fahrzeugs vor. Bei einer Autovollmacht unterscheiden wir die Berechtigung für die

  • Benutzung des Fahrzeugs,
  • Abholung des Neuwagens und
  • das Abschließen einer Kfz-Versicherung.

Warum benötigt man eine Autovollmacht?

Sein Auto verleiht der Fahrzeughalter, wenn er für längere Zeit abwesend ist. Dies kann ein Urlaub sein, der Aufenthalt in einer Klinik oder einer anderen Situation. Damit der Nutzer des Fahrzeugs nicht in den Verdacht des Autodiebstahls gerät, erhält er eine Vollmacht.

Diese erlaubt ihm die Nutzung des Fahrzeugs während des in der Vollmacht bestimmten Zeitraums. Fährt der Nutzer mit dem geliehenen Fahrzeug ins Ausland, stellt der Halter die Vollmacht mehrsprachig, in jedem Fall in der Sprache des Reiselandes aus.

Vollmacht für die KFZ-Zulassung

Autovollmacht Muster anfordern








Vollmacht bei KFZ-Verleih


Eine Autovollmacht ist ebenfalls notwendig, wenn es während der Nutzung durch einen Dritten zu einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle kommt. Wichtig ist, dass der Fahrzeughalter seine Versicherung über den Autoverleih an den Dritten informiert. Diese Information an die Kfz-Versicherung ist auch dann notwendig, wenn es sich um eine zeitlich begrenzte Vollmacht handelt.

Vollmacht zur Abholung eines Fahrzeuges

Mit dem Kaufvertrag eines Neuwagens holt sich der Autohändler die Vollmacht des Käufers für die Abholung des Fahrzeugs ein. In der Regel meldet er das Fahrzeug auf den Halter an. Zwischen Fahrzeughalter und Autohändler kam es mit dem Kaufvertrag zu einem Rechtsgeschäft. Er erfüllt den Kaufvertrag, indem er das Fahrzeug abholt, anmeldet und an den Käufer übergibt. Schließt ein Dritter für einen Fahrzeughalter eine Kfz-Versicherung ab, braucht er eine Vollmacht, die ihn für den Abschluss ermächtigt. Mit dieser Vollmacht erhält die vom Vollmachtgeber ausgesuchte Person die Berechtigung, Rechtsgeschäft im Namen des Vollmachtgebers abzuschließen. Dies beinhaltet ebenfalls den Abschluss einer Kfz-Versicherung. Dabei ist wichtig, dass Vollmachtgeber und -nehmer beim Abschluss anwesend sind. Der Bevollmächtigte vertritt den Vollmachtgeber ausschließlich beim Abschluss. Vertragspartner der Versicherungs-Gesellschaft ist der Fahrzeughalter und Vollmachtgeber. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer identische Personen sind.

Vollmacht mit Personalausweis gültig

Welche Vollmacht der Bevollmächtigte in Händen hält, er führt stets seinen Personalausweis oder Pass mit sich. Nur wenn er sich mit den entsprechenden Dokumenten ausweist, kann er als Vollmachtnehmer handeln. Bei der Kfz-Versicherung legt er neben seinem Ausweis die Vollmacht des Fahrzeughalters vor. Der Versicherungsnehmer erklärt gemäß ausgestellter Vollmacht, dass der Dritte ausschließlich für diese eine Handlung, nämlich dem Abschluss der Kfz-Versicherung, bevollmächtigt ist.